Das Berliner Bildungsgesetz trat bereits 1990 in Kraft. Grundsätzlich beträgt Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Sollten Sie Ihren Urlaub nicht in Anspruch nehmen, verfällt dieser zum Ende des Jahres. Zudem gilt die Regelung, dass Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen doppelten Anspruch auf Bildungsurlaub haben – das heißt, Ihnen stehen 10 Werktage pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Laut dem Bildungsgesetz haben alle Berliner Arbeitnehmer und Auszubildende einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Für Beamte gelten hingegen Sonderurlaubsregelungen. Ihr Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses genommen werden. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung nutzen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme informieren.
Im Bundesland Berlin werden Veranstaltungen für die politische oder berufliche Weiterbildung anerkannt. Eine ausführliche Liste mit allen anerkannten Veranstaltern ist direkt erhältlich über die Homepage der Stadt Berlin.
In Berlin werden sowohl Sprachkurse als auch Sprachreisen ins Ausland für Ihren Bildungsurlaub anerkannt. Der jeweilige Kurs muss jedoch mindestens 270 Unterrichtsminuten pro Tag umfassen.