Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz trat bereits 1975 in Kraft. Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt demnach zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Sollten Sie zudem mehr/weniger als fünf Tage die Woche arbeiten, erhöht/verringert sich Ihr Bildungsurlaubsanspruch entsprechend.
In Bremen haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, die im Land Bremen beschäftigt sind. Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung genommen werden. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung nutzen wollen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber vier Wochen vor Kursbeginn informieren.
Grundsätzlich werden in Bremen Veranstaltungen für die berufliche, politische und allgemeine Fortbildung anerkannt. Die offizielle Liste der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen finden Sie auf der Webseite vom Landesministerium Bremen.
In Bremen können Sie sowohl einen Sprachkurs als auch eine Sprachreise ins Ausland für Ihren Bildungsurlaub machen. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs durchschnittlich mindestens sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfasst.