Die Einkommensteuererklärung – und was du darüber wissen musst
Es dürfte außerhalb der Steuerberaterbranche nur wenige geben, die das Thema Steuern wirklich spannend finden – für die meisten von uns ist es ein trockener Mix aus Zahlen, Paragraphen, Formularen und vor allem der Tatsache, dass der Staat sich einen Teil von dem nimmt, wofür wir viele Stunden lang gearbeitet haben.
Dennoch solltest du dich auch als Student oder gerade ins Berufsleben startender junger Mensch dem Thema Steuererklärung, besonders der Einkommensteuererklärung widmen. Denn sie ist deine einzige Möglichkeit, von den Abgaben an den Staat noch etwas zurückzubekommen. Wir zeigen dir die wichtigsten Punkte, die du in der Praxis wissen musst.
1. Einkommensteuererklärung: Etwas Theorie
Wahrscheinlich ist dir (Einkommen-)Steuererklärung während deiner Schullaufbahn schon einmal in Sozialkunde begegnet. Weil das Thema im normalen Schulunterricht allerdings notgedrungen oft ziemlich schnell durchgearbeitet werden muss, findest du im Folgenden ein Roundup.
Was genau steckt hinter dem Begriff?
In den meisten Ländern, so auch bei uns in Deutschland, müssen die Einwohner Steuern bezahlen. Sie sind die mit weitem Abstand wichtigste Einnahmequelle eines Staats. Von ihnen werden zwischen Autobahnreparatur und Zoll unzählige Dinge finanziert, die einen Staat zum Staat machen und ihn am Laufen halten.
Insgesamt sind es bei uns in Deutschland rund 40 verschiedene Steuern die erhoben werden. Tatsächlich ist die Bundesrepublik dadurch eines der Länder mit der höchsten pro-Kopf-Steuerlast weltweit.
Wer in Deutschland arbeitet oder anderweitig Einkommen generiert (etwa durch Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw.), muss auf diese Summen – Ausnahmen bestätigen die Regel – Einkommensteuer abführen. Bei Angestellten, auf die wir uns in diesem Artikel fokussieren, geschieht das in Form der Lohnsteuer.
Diese wird automatisch vom Arbeitgeber noch vor der Gehaltsauszahlung in festgesetzter Höhe abgezogen und von ihm an den Staat überwiesen – stark vereinfacht ausgedrückt.
Allerdings: Bei vielen Menschen ist diese abgegebene Einkommensteuer zu viel. Durch eine Einkommensteuererklärung (im Folgenden der Vereinfachung wegen nur noch als Steuererklärung bezeichnet) bekommt jeder die Möglichkeit, diesen Überhang, den er zu viel bezahlt hat, zurück zu erlangen.
Warum bekommen wir etwas zurück?
Primär aus einem Grund: Was uns monatlich beispielsweise von unserem Bruttogehalt abgezogen wird, ist eine vorläufige Berechnung. Sie bezieht sich nur auf:
die Höhe des exakten Bruttogehalts,
den Beziehungsstatus,
die daraus resultierende Steuerklasse,
den sich für den Arbeitnehmer eventuell ergebenden Freibeträgen und Pauschalen und
die etwaigen Kinder.
Geteilt durch die Monate, in denen man Gehalt empfängt, ergibt sich daraus die persönliche – theoretische – Steuerlast. Durch die Steuererklärung werden diesen relativ groben Werten noch viel detailliertere Angaben zur Seite gestellt. Werden diese einbezogen (und vom Finanzamt anerkannt), kristallisiert sich vielfach heraus, dass man zu viele Steuern gezahlt hat.
Heißt das, dass der Staat falsch rechnet?
Jein. Es heißt vor allem, dass der Staat zu grob rechnet, beziehungsweise zunächst in gewissem Umfang pauschalisieren muss. Allerdings hat das nichts mit staatlicher Gier zu tun.
Viel mehr mit dem Arbeitsaufwand: Es gibt in Deutschland Millionen Menschen, die Einkommensteuer zu zahlen haben, wahlweise als Lohnsteuer oder weil sie anderweitig Einkommen generieren. Bei jedem davon gibt es unzählige unterschiedliche steuerrelevante Umstände, jeder kann andere Dinge absetzen oder hat andere Ausgaben.
Würde jeder von uns jeden Monat, jedes Jahr höchstpräzise Steuern zahlen, wäre der Arbeitsaufwand zur Berechnung sowohl für uns, die Buchhaltung der Unternehmen wie die Finanzämter noch um ein Vielfaches höher als er heute bereits ist.
Dadurch, dass der Staat die Kriterien für die Einkommensteuer breiter anlegt und zunächst ohne genauere Betrachtung individueller Umstände verallgemeinert, reduziert er für alle Beteiligten diese Arbeitsbelastung immens.
Der Preis dafür ist zwar, dass viele von uns monatlich mehr Steuern abgezogen bekommen als sie hinsichtlich ihrer detaillierten Lebenssituation zahlen müssten. Dadurch allerdings, dass man durch die Steuererklärung die Möglichkeit hat, tiefer in seine persönlichen Steuerdetails zu gehen, kann man dieses Geld zurückbekommen.
Für den Staat hat das auch den angenehmen Nebeneffekt, dass:
er durch die Steuererklärung auch herausfindet, wer nicht zu viele, sondern zu wenige Steuern bezahlt hat und entsprechende Nachzahlungen verlangen kann und
nicht jeder, der eine Steuererklärung abgeben könnte, das auch tut. Wenn das einige zehntausend oder mehr Menschen tun, bekommt der Staat in der Summe eine beträchtliche Menge Geld von ihnen „geschenkt“.
Das ist auch der Grund dafür, warum der Staat eine zweigleisige Steuererklärungs-Politik fährt: Für manche Personengruppen ist die Erklärung optional, andere sind jedoch dazu verpflichtet – entweder pauschal oder nach Aufforderung.
2. Du und die Einkommensteuererklärung
Fassen wir zusammen: Wenn du Einkommen hast, ist es gut möglich, dass du zu viele Steuern bezahlt hast. Stellt sich allerdings die Frage, wie es nun weitergehen soll. Antworten darauf gibt dir dieses Kapitel.
Musst du sie abgeben?
Wahrscheinlich nicht. Wenn du studierst, gehörst du normalerweise zu jener Gruppe, für die die Steuererklärung optional ist – sofern du nicht beispielsweise selbstständig nebenher arbeitest und Einkünfte über dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres hattest. Das gilt auch dann, wenn du nur nebenher jobbst.
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Auch als junger Angestellter, egal ob „richtig“ oder nur als Azubi, ist es wahrscheinlich, dass du in die Optional-Gruppe fällst. Tatsächlich gibt es aber eine ganze Reihe von Gründen, die eine Abgabe verpflichtend machen – auch für Studenten und Azubis. Etwa:
Es gab im laufenden Jahr neben deinem Gehalt Einkünfte in Höhe von mehr als 410 Euro.
Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ist in der Steuerklasse V oder VI oder ihr beide seid in der Klasse IV mit Faktor.
Dein Finanzamt hat dir bei irgendetwas einen Freibetrag eingetragen und du verdienst als Single mehr als 11.000 Euro im Jahr bzw. als Ehepaar kommt ihr auf mehr als 20.900 Euro.
Du hast Entgeltersatzleistungen von mehr als 410 Euro bekommen. Beispielsweise Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kranken- oder Mutterschaftsgeld.
Übrigens wirst du auch dann eine Pflicht-Steuererklärung abgeben müssen, wenn du in diesem Jahr bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt warst.
Aber: Du darfst dich in jedem Fall darauf verlassen, dass dir im Zweifelsfall das Finanzamt sagen wird, wenn du eine Erklärung abgeben musst. Dann wird rechtzeitig und mit einer Frist versehen ein Bescheid bei dir eintreffen, aus dem die genauen Daten hervorgehen.
Solltest du sie abgeben?
Klares Ja! Die Steuererklärung mag zwar ziemlich trocken sein, kann einige Stunden Arbeit verschlingen. Aber sie ist für dich vollkommen risikolos. Aus einem wichtigen Grund:
Wer nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, es aber dennoch tut, wird nur in seltensten Fällen eine Nachzahlung leisten müssen.
Tatsächlich werden von der großen Masse aller abgegebenen Steuererklärungen gerade einmal rund zehn Prozent als nachzahlungswürdig angesehen – und das sind fast ausschließlich „große Fische“. Für dich als jungen Menschen mit normalem Einkommen und ohne Extravaganzen ist es praktisch völlig ausgeschlossen, dass das Finanzamt eine Nachzahlung verlangt.
Und selbst wenn: Dann könntest du auch immer noch einen Einspruch einlegen und die (freiwillige) Steuererklärung durch Zurückziehen ungeschehen machen. Sie hat dann praktisch nie existiert.
Umgekehrt hast du immer die Möglichkeit, zumindest einige Euro zurückzubekommen. Je geringer dein Einkommen ist, desto mehr solltest du darauf pochen. Wenn du allerdings nur einen einzigen 450-Euro-Minijob hast, also sowieso keine Lohnsteuer zahlst, lohnt es sich nicht. In tatsächlich allen anderen Fällen ist das Gegenteil der Fall.
Sogar bei Studenten, gerade weil es hier zahlreiche Wege gibt, Dinge anzugeben und somit von der Steuer abzusetzen – etwa die ganzen Arbeitsmittel, die fürs Studium notwendig sind.
Wie kannst du sie erstellen?
Dazu hast du heute zwei Möglichkeiten:
1. Du erledigst alles digital. In dem Fall erfolgen sowohl Eingabe wie das Übersenden ans Finanzamt auf elektronischem Weg. Falls du beispielsweise Nebenerwerbs-Selbstständiger bist, bist du zur digitalen Übermittlung auch verpflichtet.
Solltest du allerdings in der Erklärung irgendwelche Unterlagen oder Belege einreichen müssen, müssen diese postalisch (auf Anforderung) nachgereicht werden. Tipp: Nutze dafür einen „echten“ Computer mit Tastatur. Auf einem Tablet oder gar einem Smartphone kann die Steuererklärung zur Qual werden. Zudem gibt es viele digitale Helfer nur als vollwertige Programme, nicht als App.
2. Du informierst dich darüber, welche Formulare du ausfüllen musst. Diese lädst du dir anschließend bei der Bundesfinanzverwaltung herunter, druckst sie aus und füllst Sie aus. Danach geht es zusammen mit etwaigen Unterlagen und Belegen komplett per Post (unbedingt als Einschreiben Einwurf zur Dokumentierung versenden) ans Finanzamt.
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Falls du noch keine Erfahrung mit der Steuererklärung hast, empfehlen wir dringend die volldigitale Variante. Erstens, weil diese einfacher auszufüllen ist. Je nach Software oder Online-Tool werden auch bereits alle für dich notwendigen Formulare aufzeigt – und keine anderen. Zweitens, weil die Sache einfach schneller ist, denn du möchtest ja möglichst schnell dein Geld haben.
Wie lange musst du auf Ergebnisse warten?
Eine „normale“ Steuererklärung ohne allzu viele zusätzliche Dokumente und Anlagen sollte in wenigen Tagen bearbeitet sein – so oft die Annahme. Tatsächlich gibt es dabei durchaus großzügige Bearbeitungszeiten. Im Schnitt dauerte es 2018 zwischen Abgabe und dem Eintreffen eines Steuerbescheids 56,1 Tage – wer in Niedersachsen wohnte, musste sogar 65,7 Tage warten. Selbst im überraschend flotten Berlin waren es 48,9 Tage.
Das sind Durchschnittszahlen: Für dich kann es zwar schneller gehen; ebenso gut kann es auch noch wesentlich länger dauern. Deshalb auch noch ein guter Rat:
Egal was dir ein Steuerprogramm auch an rechnerischer Rückzahlung verspricht, a) sieh es nur als Richtwert an, der sich von der Summe auf dem offiziellen Bescheid teils erheblich unterscheiden kann und b) basiere keinesfalls deine kommenden Finanzen auf einer zeitnahen Antwort. Die kann sich mitunter lange hinziehen.
Was das Programm anzeigt und was dein Finanzbeamter in der Praxis anerkennt, sind oft zweierlei Dinge. Zudem darfst du nie vergessen, dass tausende anderer Menschen innerhalb weniger Wochen ebenfalls ihre Erklärungen einreichen. Da ist es erwartbar, dass es zu Staus kommt.
Allerdings solltest du auch bedenken, dass 87,4 Prozent aller, die eine Erklärung einreichen, etwas zurückbekommen – das sollte dir die Arbeit und Wartezeit definitiv wert sein.
3. Einkommensteuererklärung: Die Praxis
Du wirst nicht umhinkommen, dich beim Ausfüllen durch Formulare zu arbeiten, die nicht minder trocken sind als jene zur Beantragung von BAföG und Co.
Stichwort Abgabefrist
Für jedes Steuerjahr gibt es eine einzuhaltende Abgabefrist. Dazu zunächst der Sonderfall: für das Jahr 2020 gelten wegen der weltweiten Situation Ausnahmen. So sind u.a. keine Verspätungszuschläge mehr zu zahlen.
Generell bezieht sich eine Steuererklärung, die du in einem Jahr erstellst, auf zurückliegende Kalenderjahre. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie du die Erklärung abgibst:
Gibst du sie freiwillig ab, kannst du das bis zum 31. Dezember vier Jahre in der Zukunft tun. Heißt, für das Jahr 2019 kannst Du eine Erklärung bis zum 31.12.2023 abgeben.
Wirst du zur Abgabe aufgefordert, gilt der 31. Juli des Folgejahres neuerdings als Stichtag (früher war es immer der 31. Mai). Für das Jahr 2019 musst du also deine Angaben bis 31.7.2020 abgeben.
Bei ersterem solltest du auch beachten, dass sich die Frist um weitere zwei Monate verlängert, wenn du einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein nutzt.
Elster
Wie bereits erwähnt kannst du die Formulare bei der Bundesfinanzverwaltung beziehen. Wenn du es hingegen rein digital tun möchtest, benötigst du dazu ein Programm:
Das offizielle (und kostenlose) Tool nennt sich Elster. Es wird vom Bayerischen Landesamt für Steuern gepflegt. Hier musst du in jedem Fall, auch wenn du eine andere Software nutzen willst, einen Account erstellen. Der sorgt für eine zweifelsfreie Identifikation.
Daneben bietet sich dir die Option, auf zahlreiche andere Programme oder Online-Tools zu setzen. Oft sind diese kostenpflichtig, meist aber auch benutzerfreundlicher als die offiziellen Möglichkeiten. Hier solltest du allerdings vorher gut vergleichen. Schließlich geht es hier um extrem sensible Daten und Angaben. Deshalb sollte vor allem Sicherheit dein oberstes Anliegen sein.
Wenn das deine erste Steuererklärung ist, bist du leider immer eine Art Leidtragender – denn du musst alles komplett händisch ausfüllen. Tröste dich, im nächsten Jahr können die Programme vieles aus dem alten Jahr übernehmen, sodass du vielleicht nur noch einige Zahlen anpassen musst. Gilt natürlich nur, wenn du die Vorjahresdateien sicher digital verwahrst.
Formulare und Formulare
Wir kommen zum kniffligsten Punkt der Steuererklärung: Die ganzen Formulare, Bögen und Anlagen. Die für dich als Student und jungen Arbeitnehmer Wichtigsten sind die folgenden:
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Mantelbogen: Der Rumpf der Steuererklärung, den jeder ausfüllen
Anlage 35a: Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Handwerker, Reinemachpersonal usw.
Anlage AV: Eine gesonderte Altersvorsorge-Anlage, die du nur benötigst, wenn du einen Riester-Vertrag abgeschlossen hast.
Anlage G: Falls du ein Gewerbe betreibst und/oder selbst eine Photovoltaikanlage betreibst (wegen der Einspeisevergütung).
Anlage N: Anlage für nichtselbstständige Arbeit. Musst du als Arbeitnehmer grundsätzlich ausfüllen.
Anlage S: Falls du unter 18 des Einkommensteuergesetzes fällst.
Anlage VL: Füllst du aus, falls du als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen bekommst.
Anlage Vorsorgeaufwand: Hier kommt alles hinein, was du an Versicherungsbeiträgen für deine Altersvorsorge einrichtest. Sowohl private wie gesetzliche Beiträge.
Anlage-Sonderausgaben: Ein Formular, in das du Spenden und dergleichen einträgst.
Klingt alles recht trocken, ist aber schlüssig, wenn du die jeweiligen Formulare vor dir auf dem Bildschirm offen hast. Noch ein wichtiger Rat dazu:
Wenn du Angaben aus den Formularen nicht verstehst, google sie einfach. Anderen geht es ähnlich und im Netz gibt es unzählige Erklär-Seiten.
Viele Steuerprogramme können oft auch die Plausibilität der Angaben prüfen.
Warum du Quittungen nie wegwerfen solltest
Du kannst nur angeben und absetzen, was du auch nachweisen kannst. Zwar mag es vorkommen, dass du eine Erklärung abgibst und das Finanzamt sie ohne Rückfragen anerkennt. Ebenso gut kann es aber auch sein, dass nach einigen Tagen/Wochen ein Brief kommt, der dich auffordert Nachweise zu erbringen.
Dies Bedeutet:
Egal was du kaufst, wirf niemals die Belege dazu weg, bis du die jeweilige Steuererklärung abgegeben hast.
Gib umgekehrt niemals irgendwelche Ausgaben an, die du nicht belegen kannst.
Steuererklärung: Die wichtigsten Tricks kompakt
Nicht nur der Staat nimmt gerne mehr ein. Auch du hast die – vollkommen legale – Möglichkeit dazu bei deiner Steuererklärung:
Nutze ein Routenplaner-Tool, um einen etwas längeren Arbeitsweg herauszufinden, der dir aber Zeit spart – etwa über die Autobahn, auch wenn es mehr Kilometer sind.
Gib pauschal 200 Euro als „Haustürspende“ an. Dafür musst du keinen Nachweis erbringen.
Trägst du irgendeine Art von Berufsbekleidung, setze die Reinigungskosten als Werbungskosten ab.
Setze alle Medikamente und sonstige Dinge ab, die deine Krankenkasse nicht übernimmt. Gilt auch für rezeptfreie Medikamente.
Setze Kontoführungsgebühren ab. Das geht bis 16 Euro pauschal.
Fachliteratur, die Du auch beruflich benötigst, kann bis zu 50 Prozent abgesetzt werden.
Wenn Du einen Ausbildungskredit aufnimmst – jenseits von BAföG – gib später die Rückzahlungszinsen an.
Und: Sprich gerne mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht gibt es statt einer finanziellen Gehaltserhöhung auch andere sogenannte Gehaltsextras, auf die keine Steuern anfallen – etwa eine Erholungsbeihilfe statt klassischem Urlaubsgeld.
Fazit
Es kann sein, dass du gerade als Student/Azubi/Jung-Angestellter keine Steuererklärung einreichen musst. Aber: Sobald du auch nur im weitesten Sinn zur Zielgruppe gehörst, solltest du es tun.
Denn in der überwiegenden Anzahl aller Fälle hat sich der Staat in den zurückliegenden Jahren von dir mehr geholt als ihm zusteht. Selbst wenn es nur einige wenige Euro sind, die Mühe solltest du dir machen, um sie dir zurückzuholen – umgekehrt machen es die Finanzämter schließlich genauso.