(Bitte beachten: EF bietet nur allgemeine Informationen und Alternativen für ERASMUS an und keine Stipendien)
Solltest du dich dazu entscheiden, mit ERASMUS ins Ausland zu gehen, stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes zur Verfügung. Zum einen solltest du dir bewusst sein, dass du im Ausland keinerlei Studiengebühren zahlen musst.
Dies macht die Dinge zwar etwas einfacher, aber was, wenn der Auslandsaufenthalt dennoch zu teuer ist? Kein Problem, denn du erhältst auch ein ERASMUS Stipendium – auch Mobilitätszuschuss genannt- welches von der Europäischen Kommission gefördert wird. Die genaue Förderungshöhe des ERAMSUS Stipendiums kann von Universität zu Universität unterschiedlich ausfallen.
Dennoch, eine ungefähre Bandbreite der Mobilitätsbeihilfe für deinen ERASMUS-Aufenthalt liegt zwischen 195 – 315 Euro monatlich für ein Studium. Bei einem Auslandspraktikum mit ERASMUS kann der monatliche Zuschuss hingegen bis zu 700 Euro betragen. Studenten mit einer Behinderung erhalten zudem Sondermittel aus dem ERASMUS-Programm.
Wichtig: Ein ERASMUS Stipendium ist nur möglich, wenn man das Auslandsstudium mindestens 3 Monate (2 Monate bei Auslandspraktika) beträgt und eine Gesamtdauer von 12 Monaten (360 Tage) nicht überschreitet! Eine Rückzahlung deines ERASMUS Stipendiums gibt es im Übrigen auch nicht.
Der genaue Fördersatz des ERASMUS-Mobilitätszuschusses wird je nach Ländergruppe unterschiedlich gehandhabt. Wie hoch der Fördersatz ist, wird oftmals an der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten im Zielland gemessen. Folgend findest du eine Übersicht über die drei Ländergruppen sowie den jeweiligen Förderungsbetrag:
Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Schweden
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Zypern
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn
Die Schweiz ist kein offizielles ERASMUS Programmland und wird demnach nicht durch den Mobilitätszuschuss gefördert. Dennoch können deutsche Austauschstudierende durch einen Zuschuss aus der Schweiz (rund 400 CHF) gefördert werden. Genaue Informationen sollten vom jeweiligen ERASMUS-Fachkoordinator oder bei der schweizerischen Partneruni geholt werden.
In der Regel steht es dem Empfänger des ERASMUS Stipendiums frei zur Verfügung, zu welchem Zweck er den Förderungsbetrag nutzen will. In der offiziellen Bestimmung der Verträge zwischen den europäischen Partneruniversitäten heißt es demnach nur: „Die gewährte Mobilitätsbeihilfe dient der Finanzierung des Aufenthalts des Studierenden im Partnerland.“ Ganz nach Bedürfnis, kannst du also das Geld deines ERASMUS Stipendiums für Zwecke ausgeben, die du als Notwendig ansiehst – sei es für Lernmittel, Lebensmittel, Unterhalt, Umzug oder auch einfach nur für Entertainment vor Ort.
(Bitte beachten: EF bietet nur allgemeine Informationen und Alternativen für ERASMUS an und keine Stipendien)
Grundsätzlich wird der ERASMUS Mobilitätszuschuss über die gesamte Förderungsdauer in zwei oder drei Raten von deiner Hochschule ausgezahlt. Dies kann jedoch von Hochschule zu Hochschule variieren und so gibt es einige Universitäten, die dir dein ERAMUS Stipendium auch monatlich auszahlen.
Grundsätzlich zählt jedoch vor allem, wie lange der Auslandsaufenthalt mit ERASMUS dauern soll. So zum Beispiel erhältst du die erste Rate deiner Förderung nur, wenn du deinen Studienplatz im Ausland offiziell angenommen und du den Studienvertrag („Learning Agreement“) unterzeichnet hast. Die zweite Rate erfolgt, nachdem deine Gasthochschule im Ausland das „Certificate of Arrival“ weitergeleitet wurde und diese das „Learning Agreement“ unterschieben haben. Die dritte und letzte Rate erfolgt dann nach deiner Rückkehr. Hierbei solltest du jedoch beachten, dass diese Rate nur erfolgt, wenn du alle Nachweise über deine erbrachten Studienleistungen im Ausland vorzeigen und nachweisen kannst.
Zudem solltest du dir auch bewusst sein, dass sich die Förderungsdauer, abhängig von der Zeit die du mit ERASMUS im Ausland verbringst, variiert. Solltest du also für ein Jahr (2 Semester) mit ERAMSUS im Ausland studieren, erhältst du deine Förderung für insgesamt acht Monate. Bleibst du hingegen nur ein Semester im Ausland, beträgt deine Förderungsdauer nur vier Monate.
Wichtig: Solltest du zu einem der maßgeblichen Zeitpunkte deine für das ERASMUS Stipendium notwenigen Unterlagen nicht einreichen, wird deine Förderung sofort eingestellt! In einigen Fällen können die bis daher erbrachten Leistungen sogar zurückgefordert werden.
Ähnlich wie bei der Förderung des ERASMUS Stipendiums für Studierende, wird auch der Mobilitätszuschuss für Praktikanten in zwei Raten ausbezahlt. In der ersten Rate erhältst du 70% des Gesamtstipendiums – vorausgesetzt, alle Antragsunterlagen sind vollständig eingereicht und von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um das „Grant Agreement“ sowie das „Learning Agreement“. Die restlichen 30% des ERASMUS Stipendiums werden ausgezahlt, wenn das Praktikum beendet und alle nötigen Abschlussunterlagen vollständig ausgefüllt wurden.
Um sich für ein ERASMUS Stipendium zu bewerben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zu aller erst solltest du dir jedoch der genauen Bewerbungsfristen bewusst sein, welche von Hochschule zu Hochschule sowie von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich sein können. Zu den weiteren formalen Voraussetzungen gehören:
Du musst die Staatsbürgerschaft eines der an ERASMUS teilnehmenden Länder haben
Du musst an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein und mindestens das erste Studienjahr (2 Semester) erfolgreich abgeschlossen haben
Deine Bewerbung muss eine Erstbewerbung sein – dies bedeutet, dass du dich vorher noch nicht für einen ERASMUS Auslandsaufenthalt beworben hast
Du benötigst einen Nachweis über ausreichende Fremdsprachkenntnisse (das genaue Sprachlevel kann variieren, mindestens jedoch B2 Kenntnisse)
Während deiner Zeit im Ausland mit ERASMUS kannst du nicht nur ein Stipendium beantragen, sondern dieses auch durch weitere staatliche Zuschüsse fördern lassen. So zum Beispiel hast du auch im Ausland immer noch Anspruch auf Auslands-BAföG. Hier musst du dich jedoch rechtzeitig bewerben, da deine Antragstellung mindestens sechs Monate vor deinem geplanten ERASMUS Aufenthalt beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden muss.
Die Dauer deiner Förderung hängt im Übrigen auch damit zusammen, wo du dein Auslandssemester verbringen willst. Sollte dies innerhalb der EU sein hast du keinerlei Beschränkungen. Anders jedoch, wenn du dich für ein Gastland außerhalb der EU entscheidest, da du hier mur maximal für ein Jahr (in Sonderfällen auch für drei weitere Semester) Auslands-BAföG in Anspruch nehmen kannst.
Zudem kannst du dich auch für ein Deutschlandstipendium bewerben. Dieses fördert deutsche Studierende sowie StudienanfängerInnen mit 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) monatlich für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Ausführliche Informationen zum Deutschlandstipendium gibt es hier.
Zusätzlich gibt es auch eine große Auswahl an weiteren Teil- und Vollstipendien auf der Webseite des DAAD. Hier findest du nicht nur alle Bewerbungsformulare zum Download, sondern auch eine Reihe an hilfreichen Tipps, wie du dich am besten Bewerben kannst.