Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung des EF Universitätsvorbereitungsprogramms

1.1 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E­Mail, SMS oder per Whatsapp erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde EF den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Die Buchung erfolgt online. Die Buchung ist für den Teilnehmer verbindlich, sobald der Teilnehmer und/oder sein gesetzlicher Vertreter während des OnlineBuchungsvorgangs seine/ihre Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. EF nimmt die Anmeldung durch Zusendung einer Buchungsbestätigung und einer ersten Rechnung an.

1.2  EF weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E­Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts­ und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

1.3  Die EF International Language Campuses können ab 16 Jahren besucht werden. Für Minderjährige ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Zahlung des Reisepreises

EF (wie unter Punkt 19 als "Veranstalter" definiert) gewährleistet, dass ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht.

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein und eine Anzahlungsrechnung. Zahlungen müssen erst dann geleistet werden, wenn der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Die Höhe der Anzahlung beträgt € 2000 zuzüglich der Anmeldegebühr in Höhe von € 295 sowie ggf. die Prämie der Reiserücktrittsabsicherung und ist 14 Tage nach dem Buchungsdatum fällig. Eine Teilzahlung in Höhe von 15 % des Programmpreises wird 45 Tage nach Buchungsdatum fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Programmbeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Die Zahlung des Programmpreises ist mit Kreditkarte (MasterCard oder Visa für die Zahlung der Anzahlungsrechnung) oder Überweisung an den Reiseveranstalter möglich.

Gegebenenfalls kann Ihr Kreditinstitut zusätzliche Gebühren erheben. EF kann bei Bedarf einen individuellen Zahlungsplan anbieten, in welchem Fall dieser Zahlungsplan anstelle des oben genannten angewendet wird. Die Reiseunterlagen (Adresse der Unterkunft, ggf. Flugticket etc.) werden Ihnen rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt. Für verspätete Zahlungen behält sich EF das Recht vor, eine Verzugsgebühr von €250 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl EF zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist EF berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Werden durch Werbeaktionen niedrigere Preise angeboten, als im Prospekt angegeben oder Rabatte gewährt, stehen diese Preise unter der auflösenden Bedingungen, dass Zahlungen entsprechend der Fälligkeit geleistet werden und keine Umbuchungen vorgenommen werden, die den Reisepreis reduzieren. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen oder ein Programm umgebucht werden, wodurch der Reispreis reduziert wird, gilt wieder der Preis des Prospekts ohne Reduzierung.

Leistungen, Preise

Im Programmpreis enthalten sind:

  • Sprachprogramm nach Wahl (die Unterrichtsdauer variiert je nach Programm)

  • Doppel­ oder Mehrbettzimmer in einer Privatunterkunft mit Halbpension ab dem Sonntag, der dem Programmbeginn des Schülers am Montag unmittelbar vorausgeht, bis zum Samstag nach Programmende. Für jegliche Sonderernährung (vegan, vegetarisch etc.) wird ein Aufschlag erhoben

  • Online­Pre­ und Post­Kurs für bis zu drei bzw. sechs Monate nach Programmende (je nach Programmlänge und ­art) für alle englischen Sprachprogramme

  • Wöchentliches Aktivitätenprogramm

Der Programmpreis setzt sich zusammen aus den Unterrichtskosten (40%) und den Organisations­ und Unterkunftskosten (60%). Der Programmpreis basiert auf einer Mindestprogrammlänge von 20 Wochen. Der wöchentliche Programmpreis für die ersten 12 Wochen jedes EF SprachenjahrProgramms ist 20% höher als der der darauffolgenden Wochen. Die Unterkunft ist verfügbar ab dem Sonntag, der dem Programmbeginn des Schülers am Montag unmittelbar vorausgeht, bis zum Samstag nach Programmende.

Im Programmpreis nicht enthalten sind:

  • Anmeldegebühr in Höhe von € 295

  • EF Lehrmaterial

  • Gebühren für offizielle Sprachexamen (z.B. TOEFL, Cambridge English, etc.)

Unterricht und Anwesenheit

Der Unterricht findet an allen EF Schulen an 5 Tagen zwischen Montag und Samstag statt. Eine Unterrichtslektion dauert 40 Minuten, soweit nicht anders beschrieben. Der Unterricht kann sowohl vor­ und/ oder nachmittags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr stattfinden. Die Voraussetzung für den Erhalt eines EF Zertifikates ist die Mindestanwesenheit von 80% der Unterrichtslektionen. Für Teilnehmer des EF University Preparation Abroad Programs in den USA ist die Mindestanwesenheit 90% der Unterrichtslektionen, um den Visa Status beizubehalten und das Abschlusszertifikat zu erhalten.

EF Lehrmaterialien

Die EF Lehrbücher und ­materialien sind nötig, um dem EF­Kurslehrplan zu folgen. Sie sind nicht im Kurspreis inbegriffen. Die Preise der Lehrmaterialien sind wie folgt:

Alle Teilnehmer der EF University Preparation Abroad müssen die benötigten Programmmaterialien kaufen. Diese Gebühr ist in den Gesamtkosten des Schülers enthalten. Die Preise können je nach Zielort und Dauer des Programms variieren.

EF Language Preparation/ACDP - Sprachensemester / Sprachenjahr

Alle Kursorte ....................................€145 / €200

EF University Foundation Program - Sprachensemester / Sprachenjahr

Alle Kursorte .................................. €380 / €520

EF Diploma in Business & Management - Sprachensemester / Sprachenjahr

Alle Kursorte ....................................€190 / €255

EF Pre­Master’s & EF Pre­MBA - Sprachensemester / Sprachenjahr

Alle Kursorte .................................. €440 / €560

Für bestimmte SPIN­Lektionen können zusätzliche Kosten für Kursmaterial anfallen.

Sprachlevel

Falls fünf oder weniger Teilnehmer in einem EF Sprachlevel eingestuft sind, behält sich EF das Recht vor, verschiedene Sprachlevel in einer Klasse zu unterrichten.

Wahlfächer (SPIN lessons) und Vorlesungen (lectures)

Wahlfächer und Vorlesungen werden in Präsenz oder Online unterrichtet. Die Auswahl an Wahlfächern variiert von einem EF International Language Campus zum anderen und kann sich je nach Verfügbarkeit ändern.

Lokale Feiertage und Programmferien

Während lokaler Feiertage werden EFSchulen geschlossen sein, und während der Programmferien finden keine Unterrichtsstunden statt. Gebuchte Unterkünfte stehen den Schülern während der Feiertage und Programmferien zur Verfügung. Die EF SprachenjahrProgramme haben nach jedem Abschnitt des Programms (EF Sprachensemester: eine Programmferienzeit, EF Sprachenjahr: zwei Programmferienzeiten, verlängertes EF Sprachenjahr: drei Programmferienzeiten) eine Pause von 1 oder 2 Wochen (Programmferien).

Programmdaten

Alle Starttermine sind auf den jeweiligen Destinationsseiten zu finden. Die Unterkunft ist verfügbar ab dem Sonntag, der dem Programmbeginn des Schülers am Montag unmittelbar vorausgeht, bis zum Samstag nach Programmende. Die An­ und Abreise ist vom Teilnehmer für genau diese Tage zu organisieren, genauso wie eine eigene Unterkunft bei einer früheren oder späteren An­ und Abreise.

Die EF Sprachenjahr Programme richten sich nach den folgenden Daten:

Start date Withdrawal Deadline End date
Semester
16 Sep 2024 20 Dec 2024 14 Feb 2024
4 Nov 2024 20 Dec 2024 4 Apr 2025
6 Jan 2025 11 Apr 2025 6 Jun 2025
21 Apr 2025 6 Jun 2025 12 Sep 2025
16 Jun 2025 29 Aug 2025 14 Nov 2025
15 Sep 2025 19 Dec 2025 13 Feb 2026
3 Nov 2025 19 Dec 2025 3 Apr 2026
5 Jan 2026 27 Mar 2026 5 Jun 2026
13 Apr 2026 5 Jun 2026 28 Aug 2026
15 Jun 2026 28 Aug 2026 13 Nov 2026
14 Sep 2026 18 Dec 2026 5 Feb 2027
Year
16 Sep 2024 20 Dec 2024 23 May 2025
4 Nov 2024 20 Dec 2024 27 Jun 2025
6 Jan 2025 11 Apr 2025 29 Aug 2025
21 Apr 2025 6 Jun 2025 19 Dec 2025
16 Jun 2025 29 Aug 2025 13 Feb 2026
15 Sep 2025 19 Dec 2025 15 May 2026
3 Nov 2025 19 Dec 2025 26 Jun 2026
5 Jan 2026 27 Mar 2026 28 Aug 2026
13 Apr 2026 5 Jun 2026 4 Dec 2026
15 Jun 2026 28 Aug 2026 5 Feb 2027
14 Sep 2026 18 Dec 2026 7 May 2027
Extended year
16 Sep 2024 20 Dec 2024 27 Jun 2025
4 Nov 2024 20 Dec 2024 29 Aug 2025
6 Jan 2025 11 Apr 2025 31 Oct 2025
21 Apr 2025 6 Jun 2025 13 Feb 2026
16 Jun 2025 29 Aug 2025 27 Mar 2026
15 Sep 2025 19 Dec 2025 26 Jun 2026
3 Nov 2025 19 Dec 2025 28 Aug 2026
5 Jan 2026 27 Mar 2026 30 Oct 2026
13 Apr 2026 5 Jun 2026 5 Feb 2027
15 Jun 2026 28 Aug 2026 2 Apr 2027
14 Sep 2026 18 Dec 2026 25 Jun 2027

Rechte an Foto und Filmmaterial

Mit der verbindlichen Buchung und der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen Sie EF das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während der Reise entstanden sind und Bilder des Schülers enthalten, unentgeltlich für Werbezwecke zu nutzen, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen.

Viele EF TeilnehmerInnen erstellen ihr eigenes Multimedia­Projekt während des Programmes.

Dieses kann auf speziellen Webseite(n) oder Apps von EF hochgeladen werden, um es mit anderen SchülerInnen oder EF­Interessierten zu teilen. Dies gilt auch für Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die auf Sozialen Plattformen wie Instagram und Twitter unter den Hashtags #EFMoment, #EF4ever oder einem anderen, von EF entwickelten Hashtag geteilt werden. Der Teilnehmer wird vor jeder Sammlung von solchem Material um sein Einverständnis gebeten.

Destinationsspezifische Richtlinien

Teilnehmer, die Programme in Australien, Neuseeland, Singapur und Britisch­Columbia (Kanada) buchen, erhalten spezifische lokale Bedingungen, die dieses Dokument ergänzen.

Akademische Kriterien

Um ein EF University Preparation Program abzuschließen und sich für unsere Einstufungsgarantie zu qualifizieren, müssen die Schüler die erforderlichen Noten für das gewählte Fach und die Mindestanforderungen in Englisch erreichen.

Rabatte

Sollte EF im Verkaufsjahr Rabatte gewähren, deren Angebot nicht schon zeitlich beschränkt ist, können diese Rabattaktionen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Bekanntgabe der Rabattaktion wieder aufgehoben werden. Zudem können sich Rabattaktionen monatlich ändern, vom Maximalbetrag her variieren und auf bestimmte Programmlängen, Starttermine und EF Reiseziele beschränkt werden. Rabatte gelten ausschließlich bei Buchung eines mindestens 6­monatigen Intensiv­, Examens­, Advanced Diploma oder Universitätsvorbereitungsprogrammes. Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden. Des Weiteren gelten die Bedingungen aus Punkt 2.

Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn; Umbuchung

Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert EF den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EF eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von EF zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von EF unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Ein Rücktritt muss schriftlich, adressiert an den Reiseveranstalter, in Ihrem EF Büro eingereicht werden. In allen Fällen werden die Anmeldegebühr, Reiserücktrittsabsicherung und Kuriergebühren nicht zurückerstattet. Stornierungsbedingungen für Flugtickets richten sich nach den Bedingungen der Fluggesellschaften (siehe Punkt 16). Das Widerrufsrecht gilt nicht für den Kauf dieses Programms. Unser pauschalisierter Entschädigungsanspruch stellt sich, bezogen auf den Programmpreis und den einzelnen Reisenden, wie folgt dar:

Wenn ein Teilnehmer mehr als 60 Tage vor dem Start des Programms storniert, behält EF die Anzahlung ein. Wenn ein Teilnehmer 31 bis 60 Tage vor dem Start des Programms storniert, werden 30% des Programmpreises und der Unterkunftszuschläge fällig. Wenn ein Teilnehmer 8 bis 30 Tage vor dem Start des Programms storniert, werden 50% des Programmpreises und der Unterkunftszuschläge fällig. Wenn ein Teilnehmer 7 Tage oder weniger vor dem Start des Programms storniert, werden der gesamte Programmpreis und die Unterkunftszuschläge fällig.

Wenn ein von EF akzeptierter Teilnehmer in die Vereinigten Staaten mit einem Studentenvisum auf Basis eines von EF ausgestellten I20 Visumsformular einreist und danach das Programm vor dem Startdatum des regulären Unterrichts abbricht oder nie zum Unterricht erscheint, gelten folgende Bestimmungen:

Für Stornierungen berechnet EF gemäß den oben genannten Bedingungen, jedoch werden mindestens 60% des Programmpreises und der Unterkunftszuschläge fällig.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die EF zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von EF geforderte Entschädigungspauschale. Ist EF infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat EF unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

Verspätete Anreise / Nichterscheinen

Bei verspäteter Anreise findet keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen statt. Bei Nichterscheinen, gelten die gleichen Rücktrittsgebühren wie bei einer kurzfristigen Stornierung. Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass EF keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

Umbuchungen des Teilnehmers vor und nach Programmbeginn

Werden nach Vertragsabschluss Änderungen in Hinblick auf EF Reiseziel, Programmart, Startdatum, Programmlänge oder Unterkunft gemäß Absprache mit der jeweiligen Schule durchgeführt, werden diese bis 60 Tage vor Abreise mit € 100 Umbuchungsgebühr und ab 59 Tage vor Abreise mit 250€ berechnet. Im Falle einer Änderung des Programmstartdatums, werden die Rücktrittsbedingungen auf das ursprüngliche Programmstartdatum angewendet. Im Falle einer Änderung am Programm nach dem Startdatum, wird eine Änderungsgebühr von 150€ erhoben. Es gibt keine Rückerstattung für Herabstufungen (z.B. Wechsel von einem Intensivprogramm zu einem Basisprogramm oder bei einem Wechsel zu einem günstigeren Reiseziel). Für Schulwechsel innerhalb des Sprachenjahres beträgt die Gebühr €270.

Ein Wechsel bedarf der Zustimmung beider Schulen und ist jeweils nur zum Ende eines Unterrichtsmoduls nach der Programmpause möglich.

Ein Teilnehmer kann den Reisevertrag bis 30 Tage vor der Abreise auf eine andere Person desselben Alters, Geschlechts und Sprachniveaus sowie besonderer Anforderungen übertragen. EF behält sich das Recht vor, dem Schüler zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die Übertragung entstehen.

Änderungen von EF vor Programmbeginn

5.1 Vor Vertragsschluss kann EF jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 

5.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von EF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3 EF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls wird EF dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

5.4 EF behält sich das Recht vor, bis zu 20 Tagen vor Programmbeginn das EF Reiseziel, die Programmart, das Programmstartdatum oder die Unterkunft zu ändern. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von EF gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn EF ihm eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von EF zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber EF reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber EF nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 5.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte EF für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend zu erstatten.

Erstattungsverfahren nach Reiseantritt, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Um vom EF Programm zurückzutreten, muss der Reisende die EF Schule informieren und es muss vor Ort ein Programm­/ Buchungsänderungsdokument unterzeichnet werden. Das Datum des Rücktritts ist definiert als der Samstag der Woche des letzten Unterrichtstages. EF ist nicht verpflichtet, Erstattungen an Teilnehmer zu machen, deren Programm vorzeitig beendet wurde aufgrund eines disziplinären Verfahrens oder deren Verstoss gegen staatliche Gesetze. Andere Gebühren als der Programmpreis sind nicht erstattungsfähig. Eventuelle Rabatte können bei frühzeitigem Rücktritt nicht mehr gewährt werden. Das EF Campus Rotationsprogramm und das EF Multi­Sprachenjahr Programm bestehen jeweils aus mehreren EF Reisezielen, werden jedoch jeweils als ein Programm definiert. Beide Programme folgen den selben Stichdaten wie die des EF Sprachenjahrs/semesters. Das Startdatum des ersten EF Reiseziels gilt als Startdatum des gesamten Programms. Jegliche Rückerstattung wird separat für jede einzelne Destination und entsprechend der Rückzahlungsrichtlinien der entsprechenden Destination berechnet.

Für alle Programme, ausgenommen USA:

Ein Rücktritt ist mit einer Frist von acht Wochen wirksam. Für den Programmteil nach der Kündigungsfrist werden die vollen Unterrichtskosten und 50% der Organisations­ und Unterkunftskosten zurückerstattet, wenn das Programm vor dem Stichdatum gekündigt wurde. Wenn ein Programm nach dem Stichdatum abgebrochen wird, erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des Programmpreises mehr. Die Stichdaten finden Sie unter dem Punkt «Programmdaten». Sollten Sie das Programm verspätet antreten oder Unterrichtstage ausfallen lassen, sind die vollen Unterrichts­, Organisations­ und Transportkosten fällig und es erfolgt keine Rückerstattung durch EF.

Für alle Programme in den USA:

Wenn ein Programm vom Teilnehmer vor der Hälfte der Programmdauer abgebrochen wird (50% der totalen Programmlänge) behält EF die vollen Gebühren für die ersten sechs Wochen ein und erstattet die Unterrichtskosten für die nicht genutzten Wochen nach der 6. Woche zurück. Wenn ein Programm nach der Hälfte der Programmdauer (50% der totalen Programmlänge) abgebrochen wird, behält EF sämtliche Gebühren ein.

Rückerstattungen für Programme in den USA werden innerhalb von 45 Tagen nach dem letzten Tag der Teilnahme gewährt. In den USA werden Teilnehmer automatisch vom Programm ausgeschlossen, wenn sie 30 aufeinanderfolgende Tage lang nicht am Unterricht teilnehmen. Ein Programm wird durch die komplette, vor Reiseantritt gebuchte Programmlänge definiert. Ein Programm kann auch aus mehreren Modulen in unterschiedlichen EF Reisezielen bestehen und hat eine maximale Länge von 12 Monaten. Maßgebend für die Fristberechnung ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung im EF­Büro vor Ort. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leitungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.

Obliegenheiten des Kunden

Kündigung durch den Reisenden; Ausschlussverfahren; Verjährung

Die sich aus § 651 o Abs. 1 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit EF dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Schulleitung als Vertretung von EF anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Soweit EF infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er EF bzw. seine Beauftragten (Schulleitung bzw. örtliche Vertretung) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EF oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, ­beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EF, der örtlichen Schulleitung oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von EF (einschließlich deren Tochtergesellschaften, ihren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Partnern)  für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Für alle gegen EF (einschließlich deren Tochtergesellschaften, ihren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Partnern) gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises (jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung) beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen­ und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis­, Aufklärungs­ oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

EF ist nicht haftbar oder verantwortlich für Verluste, Schäden, Unannehmlichkeiten, Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von EF liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Naturkatastrophen, Regierungshandlungen, Arbeitskonflikte oder zivile Unruhen, kriminelle, terroristische oder drohende terroristische Aktivitäten jeglicher Art, Pandemien oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, jede fahrlässige oder vorsätzliche Handlung oder Unterlassung von Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder andere Ursachen, die außerhalb der direkten Kontrolle von EF liegen. Diese Bedingungen haben keinen Einfluss auf Ihre Rechte, wie sie durch die Verbraucherschutzgesetze in Ihrem Heimatland definiert sind.

EF ist verpflichtet, alle von den Behörden ergriffenen Gesundheits­ und/oder Pandemiemaßnahmen anzuwenden, insbesondere die medizinische Rückführung, die Quarantäne, die Behandlung infizierter Schüler und von Personen, die in engem Kontakt mit infizierten Schülern stehen. EF kann daher die Aufenthaltsbedingungen anpassen und unverzüglich Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Reiserücktrittsabsicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Teilnehmer können über EF eine solche abschließen. Diese tritt in Kraft, wenn der Reisende aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann. Die Vorlage eines Attestes vor Reiseantritt ist zwingend notwendig. Bei Rücktritt gewähren wir alle Zahlungen an EF ohne Selbstbehalt, außer der Prämie für die Reiserücktrittsabsicherung sowie die Anmeldegebühr zurück. Der Flug ist nicht in der Reiserücktrittsabsicherung beinhaltet.

Rückerstattungen werden gemäß der Konditionen der Fluggesellschaft gewährt. Stornierungen aus Krankheitsgründen müssen bis spätestens zum Reisetermin schriftlich eingereicht werden. Ein ärztliches Attest muss 10 Tage nach Mitteilung folgen. Die Reiserücktrittsabsicherung muss spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen und bezahlt werden, ist nicht erstattbar und kostet € 195. Teilnehmer können über EF zusätzlich zur Reiserücktrittsabsicherung eine Examens­ und/oder eine Studienplatzversicherung abschließen, die in Kraft tritt, wenn der Reisende seine Abschlussprüfungen nicht besteht oder einen Studienplatz erhält und deshalb die Reise nicht antreten kann. Bei Rücktritt gewähren wir alle Zahlungen außer der Prämie für die Examens­/Studienplatz­ und Reiserücktrittsabsicherung sowie der Anmeldegebühr. Die Vorlage einer offiziellen Bestätigung und die umgehende Information des Reiseveranstalters ist unabdingbar. Die Zusatzversicherungen müssen bis spätestens 14 Tage nach Buchung abgeschlossen und bezahlt werden, sind nicht erstattbar und kosten jeweils € 100.

Reiseversicherungsschutz

Alle Teilnehmer, die mit EF reisen, sind gehalten, einen Kranken­ und Haftpflichtversicherungsschutz zu haben. EF hat mit dem Versicherer Erika Insurance Ltd (oder einer alternativen Versicherungsgesellschaft, wie in der geltenden Versicherungspolice definiert) eine maßgeschneiderte ReiseversicherungsGruppenpolice abgeschlossen, gemäß der EF der Versicherungsnehmer ist. Diese Versicherung ist in der Buchung enthalten und ist Teil des Gesamtbetrags, der dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird. Die Versicherung beinhaltet Deckung bei Krankheit/Unfall, Rückführung, Programmunterbrechung, Diebstahl, Verspätungen und Haftpflicht. Die vollständigen Versicherungsbedingungen können unter www.erikainsurance.com eingesehen werden. Wenn ein Teilnehmer auf die Deckung des ERIKA­Pakets verzichten möchte, benötigen wir bis spätestens 15 Tage vor Fälligkeitsdatum der Endrechnung sowohl einen englischen Nachweis der gültigen Auslandsversicherung, als auch ein ausgefülltes Vergleichsdokument. In diesem Fall wird der Wert der Versicherung vom Gesamtbetrag der Rechnung abgezogen. EF Teilnehmer in Australien müssen zusätzlich eine inländische Versicherung abschließen die von den australischen Behörden vorgeschrieben ist und für das Studentenvisum notwendig ist. EF kann Teilnehmern die Allianz Private Insurance zum Kauf anbieten. Kontaktieren Sie Ihr EF Büro für weitere Informationen.

Transfer

Der Transferservice wird am Tag vor dem Programmbeginn zwischen 7:00 und 21:00 Uhr Ortszeit angeboten. Wenn Schüler zu einer anderen Zeit ankommen, kann EF gegen eine zusätzliche Gebühr einen Sondertransfer organisieren. Wenn mehrere Schüler gleichzeitig abgeholt werden, kann es zu Wartezeiten bei dem Transfer kommen.

Preisänderungen

EF kann den Reisepreis einseitig erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung  der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Die Wechselkurse müssen sich jedoch mindestens um 3 % verändert haben . Der Reisepreis wird in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EF verteuert hat. EF hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn um mindestens 3 % geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für EF führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von EF zu erstatten. EF darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. EF hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Abs.1 BGB vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises, dann kann EF dem Reisenden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von EF bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von EF zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber EF reagiert, dann kann er entweder der Preiserhöhung zustimmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde. Wenn der Kunde gegenüber EF nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte

Preiserhöhung als angenommen. Hierauf ist der Kunde unverzüglich nach Kenntnis von der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Hatte EF für die Durchführung der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

EF behält sich das Recht vor, Erhöhungen staatlicher Steuern in Rechnung zu stellen.

EF Praktikumsprogramm bzw. EF Volontariat

Das EF Praktikumsprogramm bzw. EF Volontariat wird gegen eine Gebühr an allen EF Destinationen angeboten. Das Angebot beinhaltet ein Vorbereitungsprogramm und bis zu 100 Stunden unbezahlte Teilzeitarbeit oder Volontariat. Verfügbarkeiten sind abhängig von Visabestimmungen und können deshalb nicht für alle Teilnehmer garantiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem EF Büro.

EF Lerngarantie

Die Kostenübernahme der EF Lerngarantie bezieht sich ausschließlich auf die Unterrichtskosten.

EF Campus Credits

Nicht genutzte EF Campus Credits, die €20 überschreiten, können innerhalb von 3 Monaten nach Programmende zurückerstattet werden. Es wird eine Verwaltungsgebühr von €20 erhoben. Teilnehmer, die innerhalb von 12 Monaten ein neues Programm buchen, können den vollen Wert der ungenutzten EF Campus Credits übertragen.

Beförderung/Fluggesellschaft

Bei Flügen, die von EF auf Wunsch eines Teilnehmers gebucht werden (inklusive Freiflügen und rabattierten Flügen), erklärt sich der Schüler damit einverstanden, an die Richtlinien und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft gebunden zu sein. EF ist nicht verantwortlich für Flugplanänderungen, Stornierungen oder Flugverspätungen. Jegliche Gebühren der Fluggesellschaft für Umbuchungen, Umleitungen oder Stornierungen liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. EF behält sich das Recht vor, Erhöhungen der Airlinegebühren und Steuern in Rechnung zu stellen. Gemäß einer EUVerordnung ist EF verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen einer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EF verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald EF weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss EF den Teilnehmer informieren. Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss EF den Teilnehmer über den Wechsel informieren.

EF muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Teilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die “BlackList” ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/ air­ban_en.

Freiflugangebot

Für das aufgeführte Flugangebot beteiligt sich EF bei Intensiv­ und Examensprogrammen von 9 Monaten oder länger mit maximal € 1000 an den Kosten für den Flug des Teilnehmers zum und vom EF Reiseziel. Die Flugbuchung muss über EF erfolgen. Dieses Angebot kann nur zum Buchungszeitpunkt und nicht in Verbindung mit einem anderen EF Angebot genutzt werden. Dem Teilnehmer werden die vollen Kosten des Flugbeitrags von EF in Rechnung gestellt, wenn er sein Programm in das Basisprogramm ändert oder wenn das Programm abgebrochen wird und daher weniger als 9 Monaten dauert. Das Angebot kann ohne weitere Ankündigung storniert werden.

Ausschluss aus dem Programm / Verhalten der Teilnehmer

Alle Schüler müssen sich an den lokalen Verhaltenskodex der Schule halten. Teilnehmer, die sich an illegalen Aktivitäten oder Verhaltensweisen beteiligen, die das Lernumfeld absichtlich stören oder das Eigentum von EF, Unterkunftsanbietern oder Mitschülern beschädigen, werden vom Programm ausgeschlossen oder suspendiert und der Teilnehmer hat EF für jegliche Ansprüche Dritter in Bezug auf solche Schäden zu entschädigen und EF von solchen Ansprüchen freizustellen. Die Programmgebühr und andere Gebühren werden nicht zurückerstattet, es sei denn,  die örtlichen Akkreditierungsregeln schreiben etwas anderes vor.

Drucklegung

Alle Angaben und Preise des vorliegenden Katalogs basieren auf dem Datum der Drucklegung 2024-07-01.

Veranstalter der EF Reise­ und Sprachprogramme sind:

a) für Reiseziele außerhalb der EU und Großbritannien:

  • EF Education First Ltd

  • Selnaustrasse 30, 8001 Zürich,­ Schweiz

  • Geschäftsführer: Alberto Radaelli, Pierre Peyer

  • Reg. Nr. CHE­108.485.630

b) für Reiseziele innerhalb der EU und nach Großbritannien:

  • EF International Language Schools Ltd,

  • Selnaustrasse 30, 8001 Zürich, Schweiz

  • Geschäftsführer: Alberto Radaelli, Charlotta Björnsson

  • Reg. Nr. CHE485.488.913

Alle Sprachprogramme werden von den Veranstaltern EF Education First Ltd und EF International Language Schools Ltd (gemeinsam bezeichnet als EF) organisiert und in Rechnung gestellt.

Die EF Education (Deutschland) GmbH (Carl­Theodor­Str. 1, 40213 Düsseldorf, Handelsregister Düsseldorf: HRB 66454) bewirbt in Deutschland den Verkauf der von EF organisierten Sprachprogramme.

Für Klagen der Teilnehmer gegen die EF Education First Ltd und die EF International Language Schools Ltd wird als weiterer Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

Geschäftsführer der EF Education (Deutschland) GmbH sind Carsten Knobloch und Anna Nilsson.

Kundengeldabsicherung

EF hat die Kundengeldabsicherung für die EF Education First Ltd und für die EF International Language Schools Ltd bei der Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Strasse 1, 10707 Berlin sichergestellt.

Personenbezogene Daten

EF verpflichtet sich, die Privatsphäre seiner Kunden zu schützen. Eine vollständige Beschreibung der EF Datenschutzrichtlinien und Ihrer Rechte finden Sie hier ef.de/legal.

Sanktionierte Personen oder Territorien

Der Programmteilnehmer ist verpflichtet, bei der Buchung des Programmes seine offizielle registrierte Wohnsitzadresse anzugeben. Der Programmteilnehmer sichert zu und gewährleistet, dass weder er noch seine unmittelbaren Familienangehörigen unter Sanktionsgesetze fallen, gesperrt sind oder anderweitig identifiziert werden oder an Transaktionen beteiligt sind, die durch Sanktionsgesetze verboten sind. Wenn die Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen (ganz oder teilweise) nach dem alleinigen Ermessen von EF einen Verstoß gegen ein für EF geltendes Sanktionsgesetz darstellen würde, hat EF das Recht, (i) seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht zu erfüllen und ist nicht verpflichtet, eine Forderung aus dieser Vereinbarung zu begleichen, soweit eine solche Zahlung EF einer Sanktion, einem Verbot, einer Strafe oder einer Beschränkung nach einem geltenden Sanktionsgesetz aussetzen würde, und (ii) diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne für direkte oder indirekte Schäden gegenüber dem Schüler zu haften.

Wichtige Hinweise sowie Pass­, Visa­, Devisen­ und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für alle Einreiseformalitäten des Ziellandes verantwortlich, wie z. B. Reisepass und Visum. Vor der Abreise muss der Teilnehmer die offizielle Website der Regierung des Ziellandes konsultieren. Es wird empfohlen, das Visumverfahren vier Monate vor Programmbeginn zu beginnen. Wenn ein Schüler die an sein Visum geknüpften Anwesenheitspflichten nicht erfüllt, kann EF den Schüler bei den zuständigen Behörden des Ziellandes anzeigen.

EF behält sich das Recht vor, typografische Fehler zu korrigieren und ist nicht an offensichtliche Ungenauigkeiten gebunden. Erziehungsberechtigte von Schülern unter 18 Jahren (19 Jahren in Kanada) müssen eine medizinische Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen. Der Teilnehmer kann verpflichtet sein, einen Nachweis über eine Impfung vorzulegen und muss während des gesamten Programms geistig und körperlich in einem ausreichend guten Zustand sein.

EF behält sich das Recht vor, das Programm des Teilnehmers gegebenenfalls aufgrund von geistigen oder körperlichen Gesundheitsgründen zu beenden und/oder den Teilnehmer zurückzuführen, wobei die Kosten hierfür vom Teilnehmer selbst zu tragen sind. Der Abschnitt "Rücktrittsgebühren nach Programmbeginn" gilt für solche Beendigungen. Die Programme sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität geeignet, solange die Teilnehmer in der Lage sind, sich selbstständig zu bewegen und je nach Zielort und Verfügbarkeit an möglichen Aktivitäten teilzunehmen. EF weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Abfassung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert EF den Kunden hierüber in geeigneter Form. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Buchungsbedingungen.

Version: 2025_UP_DE_D1
Valid from: 2024-07-01 00:00